Unter dem Begriff „virtuelles Krankenhaus“ verstehen wir in Deutschland meist die telemedizinische Versorgung. Doch es kann viel mehr. So Prof. Dr. Julia Welzel, Direktorin der Klinik für Dermatologie und Allergologie am Universitätsklinikum Augsburg und Präsidentin der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG). Ursula Katthöfer ( www.textwiese.com ) sprach mit ihr. Das Interview finden Sie als Video online unter iww.de/s10888).
1974: Deutschland wird im Münchner Olympiastadion Fußball-Weltmeister. In Brighton gewinnt ABBA den Grandprix Eurovision de la Chanson. In Wolfsburg läuft das erste Exemplar des Golf 1 vom Band. Und auch im ...
Bereits im November 2022 hatte sich das Bundessozialgericht (BSG) mit den Voraussetzungen beschäftigt, die an die Verordnung von Cannabis gem. § 31 Abs. 6 Sozialgesetzbuch (SGB) V geknüpft sind (CB 02/2023, Seite 11 ...
Wer als Arzt Patienten behandelt, ohne diese über eigene gesundheitliche Einschränkungen zu informieren, macht sich der Körperverletzung schuldig. Welcher Grad der Körperverletzung dem Arzt anzulasten ist, hängt jeweils vom Einzelfall ab. Im Falle eines niedergelassenen Augenarztes, der eine eigene motorische Einschränkung verschwiegen hatte (CB 06/2021, Seite 6 f.), hat nun das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) den Schweregrad der Körperverletzung neu bewertet und das Urteil der Vorinstanz ...
Einnahmen eines Krankenhauses aus der Personal- und Sachmittelgestellung an nach § 116 SGB V ermächtigte Ärzte – und demgemäß die diesen Einnahmen zuzuordnenden Ausgaben – hängen nicht mit dem Zweckbetrieb ...
Sicherlich erleben Sie in Ihrem Klinikalltag Situationen, in denen Patienten keine Angehörigen oder sonstig nahestehende Personen mehr haben, die sich um sie kümmern (wollen). Manchmal entwickeln Patienten in diesen ...
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Erfolgt eine Zielvorgabe erst zu einem derart späten Zeitpunkt innerhalb des maßgeblichen Geschäftsjahres, dass sie ihre Anreizfunktion nicht mehr sinnvoll erfüllen kann, ist sie so zu behandeln, als sei sie überhaupt nicht erfolgt. Zu diesem Ergebnis kam das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln am 06.02.2024, Az. 4 Sa 390/23, Abruf-Nr. 240412 ).